Haben Sie ein Lieblingswort auf Amtsdeutsch?
Ich finde alles im Zusammenhang mit dem Garten toll. Wenn Sie zum Beispiel einen Garten hätten, dann würden Sie unter Spontanvegetation, also Unkraut, leiden. Vielleicht hätten Sie auch eine nicht lebende Einfriedung, also einen Zaun. Statt einer Schubkarre würden Sie einen Dreiseitenkipper benutzen und statt Kartoffeln würden Sie subterritoriale Knollengewächse anbauen. Wenn Sie Glück haben, haben Sie sogar eine Hütte, vielleicht mit einer kleinen Treppe. Die heißt dann allerdings höhenmetergewinnende Stufenanlage.
Und wenn die Ämter einfach die Pläne anpassen gibt es Klagen von Benachteiligten Eigentümern, die eben nicht implizit akzeptiert haben sondern sich der Umstände nicht bewusst waren.
Wie geschrieben, die Bereitschaft muss von beiden Seiten passen. Sonst kann schon ein Fall reichen um viele andere auszulösen.
Jain. Es muss einfach klar sein, dass man bei solchen Plänen nach dem Stand der Zeit arbeitet. Wenn man das akzeptiert, ist es auch egal, wenn später nachgearbeitet wird.
Man könnte argumentieren, dass es doch unfair sei, wenn ein Grundstück bei Verkauf plötzlich mehr/weniger qm hat als bei Kauf. Am Ende ist das aber völlig egal, weil Grundstückspreise sich so oder so ohne eigenen Einfluss entwickeln. Ohne die neue Messmethode hätte man vlt mehr qm verkauft, dafür hätte man später trotz weniger qm vlt schlicht soviel mehr Geld pro qm gekriegt, dass es das sogar ausgleicht. Ebenso kann der qm Preis fallen, bis man endlich verkaufen will. Auch das ist dann halt wie jetzt schon “Pech”. Ob da noch ein weiterer Faktor wie “Messgenauigkeit” dazu kommt oder nicht, spielt im Großen und Ganzen keine Rolle.
Und der nächste Käufer kauft ebenfalls wieder unter dem Wissen “gekauft wie gesehen”. Es könnte so einfach sein.