• NeoNachtwaechter@lemmy.world
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    1 day ago

    Nette Geschichte. Aber wo es konkret wird, wird die Darstellung leider schwammig bis irreführend:

    Laut BSW-Satzung müssen Landesverbände denselben Namen wie die Bundespartei tragen. Auch muss die Bundespartei zur Gründung einladen – und ihre Landesverbände bei der Bundeswahlleiterin anmelden. So verlangt es das Parteiengesetz. All diese Voraussetzungen erfüllt der Verband der „Rebellen“ nicht.

    Ich habe gerade mal interessehalber das Parteiengesetz gelesen:

    https://www.gesetze-im-internet.de/partg/BJNR007730967.html

    Demnach ist der Teil mit dem Anmelden vorgeschrieben, soweit richtig. Aber das ist einfach nur eine Pflicht, die der Parteivorstand zu erfüllen hat, nicht etwa eine Voraussetzung für einen Landesverband, wie hier angedeutet.

    Die übrigen hier genannten “Voraussetzungen” stehen im Parteiengesetz gar nicht drin (nur vermutlich in der BSW-Satzung - die habe ich mir nicht angetan). Hier wurden also Äpfel und Birnen ganz schön vermischt. :-(