Ist ein Durchsuchungsbeschluss wegen einer Beleidigung im Internet gerechtfertigt? Im Fall eines Stadtrats aus Füssen in Bayern hat das Landgericht Kempten eine klare Entscheidung getroffen.
Juristischer Erfolg für Thomas Scheibel, Stadtrat der Freien Wähler aus Füssen: »FCK AfD von euch Pissern lassen wir uns nicht mundtot machen«, so hatte Scheibel einen Zeitungsbericht auf Facebook kommentiert. Ein AfD-Kreistagsabgeordneter aus dem Landkreis Füssen im Allgäu, der in dem Bericht namentlich erwähnt wurde, bemühte daraufhin die Justiz, weil er sich im Netz beleidigt sah
[…]
Scheibel legte dennoch Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kempten ein. Das Landgericht Kempten stellte nun fest, »dass die angeordnete Durchsuchung der Person, der Wohnung und Nebenräume rechtswidrig war«. Das geht aus einem Beschluss vom 18. Dezember hervor, der dem SPIEGEL vorliegt. Die Begründung: mangelnde Verhältnismäßigkeit. Zwar sei in der Äußerung »FCK (Anmerkung der Kammer: gemeint ist wohl ›Fuck‹) AfD, von euch Pissern lassen wir uns nicht mundtot machen« eine Formalbeleidigung zu sehen, die Durchsuchung im vorliegenden Fall sei jedoch unangemessen gewesen.
[…]
Endlich mal. Mit diesem inflationärem Gebrauch der Hausdurchsuchung muss mal Schluss sein. Das ist ein Grundrechtseingriff und der wird mittlerweile bei jedem Dreck einfach so abgenickt.
Warum so etwas allerdings keine Folgen für die verantwortlichen Richter hat, die das anordnen, ist mir allerdings völlig schleierhaft.
Weil eine Krähe einer anderen kein Auge aushackt. Ist bei Ärzten übrigens genauso.
Ärztys können anders als bei Dr. House keine Hausdurchsuchungen anordnen/beschließen.
Inwiefern bei Ärzten?
Kenn genug Ärzte, die auf so Idioten wie “Doktor” Klacker schimpfen, die noch nicht Mal basale Abläufe in der Körper Chemie verstanden haben, und darauf plädieren Bleichmittel gegen Corona zu saufen - ohne sinnvolles Erklärungsmodell übrigens, hab das bescheuerte Buch geschenkt bekommen und es macht Null Sinn, was der Horst von sich gibt
Was genau ist eigentlich das Problem? “FCK” oder “Pisser”?
Langsam versteh ich das nämlich auch nicht mehr. “Pisser” ist m.E. total harmlos. Das ist halt einer, der uriniert. So weit, so alltäglich.
Gleichzeitig werden bei Gewaltandrohungen à la “aufhängen sollten sie euch” die Verfahren oft eingestellt.
Ist das Willkür oder gibts da tatsächlich ne Regel?
Die Regel heißt “wer sich laut genug beschwert wird ernst genommen”.
Das ist ne doofe Regel.
Ich weiß. Leider ist es meistens genau so.
Zählt das auch für die Äußerung “eins Pimmel?”