dubak to Hamburg · 3 days agoHamburg hat dauerhaftes Waffenverbot im öffentlichen Nahverkehr als erstes Bundesland eingesetztwww.ndr.deexternal-linkmessage-square12fedilinkarrow-up18arrow-down11
arrow-up17arrow-down1external-linkHamburg hat dauerhaftes Waffenverbot im öffentlichen Nahverkehr als erstes Bundesland eingesetztwww.ndr.dedubak to Hamburg · 3 days agomessage-square12fedilink
minus-square𝘋𝘪𝘳𝘬@lemmy.mllinkfedilinkarrow-up1·3 days agoNein, das gilt selbstverständlich nicht für die Polizei.
minus-squarelurch (he/him)@sh.itjust.workslinkfedilinkarrow-up1·3 days agoAh danke. Der Artikel schreibt wenig von den Ausnahmen.
Nein, das gilt selbstverständlich nicht für die Polizei.
Ah danke. Der Artikel schreibt wenig von den Ausnahmen.
§ 42 WaffG