Mal sehen, die Kammer des LGs, die hier geurteilt hat, bekommt seine Urteile regelmäßig von höheren Instanzen kassiert (inklusive Kommentare von BGH). Also mal sehen, ob das so Bestand haben wird. Der Fall ist recht faul aus meiner Sicht wegen der langen Dauer von Ankündigung des Eigenbedarfs bis zum Auszug.
Mal sehen, die Kammer des LGs, die hier geurteilt hat, bekommt seine Urteile regelmäßig von höheren Instanzen kassiert (inklusive Kommentare von BGH). Also mal sehen, ob das so Bestand haben wird. Der Fall ist recht faul aus meiner Sicht wegen der langen Dauer von Ankündigung des Eigenbedarfs bis zum Auszug.