• ceiphas@lemmy.world
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    8 days ago

    Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze wäre auch ein Teil der Lösung… Das gebellt den gesamten solidar-Gedanken aus

    • Laser
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      ·
      8 days ago

      Das Problem ist, dass das Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bereits sehr stark durch die Einkommenssteuer belastet wird. Momentan greift die Grenze zum “Spitzensteuersatz” (auch wenn die “Reichensteuer” höher liegt, aber wieder nur auf Einkommen zielt…) ab ca. 67.000 Euro. Die allgemeine Versicherungspflichtgrenze liegt mittlerweile mit 69.300 Euro knapp darüber. Das bedeutet, auf jeden verdienten Euro ab 67.000 (oder mit einem Wegfall der Grenze ohne Anpassung des Satzes) werden an Abgaben fällig:

      • 42% Lohnsteuer
      • ab 2025 durch erhöhten Zusatzbeitrag ca. 17% Krankenversicherung, je nach Versicherung
      • 18,6% Rentenversicherung
      • ca. 5% insgesamt für Pflege- und Arbeitslosenversicherung

      Ergibt also eine Abgabenlast über 80% vom Arbeitgeberbrutto. Oder vertue ich mich da? Dazu kommt, dass mit einem Wegfall der Beitragsbemessungsgrenzen auch die Ausgaben steigen werden (wenn auch nicht im gleichen Maße), da das Krankentagegeld dann angepasst werden muss.

      Die hohen Steuersätze in dem Bereich (in dem das Gehalt wohlgemerkt noch nicht dafür reicht, sich ein Haus in einem Speckgürtel zu finanzieren… oder eine Wohnung in einer größeren Stadt) sind halt auch damit begründet, dass ab dort die anderen Abgaben nicht mehr greifen.

      Dazu kommt ja noch der coole Trick, dass die Versicherung wieder nur auf das Einkommen bezogen wird… wirklich reiche Menschen davon aber rechnerisch gar nicht viel haben. Bei freiwilliger Versicherung zählen zwar auch Kapitalerträge, aber da werden sich Wege finden lassen, dass die dann sozialversicherungspflichtig sind. Da bin ich mir sicher.

      Im Endeffekt muss man da so viel überarbeiten, da können wir uns das System direkt schenken und das über Steuern finanzieren (die dann natürlich auch fair sein müssen, und nicht Vermögen schont, während bei Erwerbstätigen zugelangt wird).

    • Hannes
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      ·
      8 days ago

      Dann fliehen die paar Gutverdiener die sich noch die langen Wartezeiten der gesetzlichen angetan haben doch erst Recht in die privaten.

      Das ist ein notwendiger zweiter Schritt aber nicht der erste.