Da der Untergrund nicht bemalt oder anderweitig verändert wird, sondern lediglich partiell gereinigt ist, wird Reverse Graffiti meist als legal betrachtet. Diese Frage ist jedoch nicht abschließend geklärt. Im April 2014 erklärte die Stadt Köln, jedes Reverse Graffito, bei dem der Urheber ermittelt würde, bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Vorausgegangen war eine laut Stadtverwaltung kostenintensive Reinigung zweier Flächen, an denen werbende Reverse Graffiti angebracht worden waren.