Ein Journalist berichtet regelmäßig kritisch über den Umgang der Polizei mit Menschen mit Migrationshintergrund. Als er einen Vorfall beobachtet, gerät er selbst ins Visier der Beamten.
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Die Bundespolizei möchte auf die ungeklärten Fragen nicht antworten. Was aber klar ist: Die Ermittlungsakte ist unvollständig oder manipuliert, und in der Akte sind Dokumente aus den oben beschriebenen Fällen, obwohl sie mit dem aktuellen Fall nichts zu tun haben. Oppong will nun dagegen klagen, dass die Pressemitteilung der Polizei immer noch online steht. Auf eine Abmahnung seiner Anwältin hat die Bundespolizei bisher nicht reagiert.
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ACAB