Das Bundeskabinett hat gestern (27.11.2024) das Tariftreuegesetz beschlossen. Damit sollen Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigt und die Tarifbindung gestärkt werden. Außerdem soll im Rahmen einer Erprobung bei den 2026 stattfindenden Betriebsratswahlen eine elektronische Stimmabgabe möglich sein.