Die jüngsten Rufe nach Kürzungen in der Sozialpolitik erwecken den Eindruck, als könnte die Politik recht freihändig entscheiden, wie viel Geld Bedürftige erhalten. Tatsächlich steckt das Bundesverfassungsgericht einen engen Rahmen, wie das Existenzminimum zu ermitteln ist. Wie hoch das Bürgergeld ausfällt, ist damit weniger eine politische Frage, sondern Ergebnis einer statistischen Rechnung.
Hier einmal die Verteilung der Posten, aus denen sich das Bürgergeld zusammensetzt, in absoluten Zahlen:
Sollte das 49,-€-Ticket im Preis steigen im kommenden Jahr, dann reicht der dafür vorgesehene Anteil von 9% (50,67 €) wohl nicht mehr dafür aus. Krass finde ich auch den Bildungs-Anteil (0,4 %, 2,25 €). Und für 14,64 € (2,6 %) bekommt man in einer Gastatätte immerhin noch die Vorspeise, oder das Dessert.