• Gigglygoo@lemmy.world
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    4 days ago

    Laut §90a BGB sind Tiere explizit keine Sachen, man wendet nur im allgemeinen die für Sachen geltende Rechte auf sie an.

    • ladicius@lemmy.world
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      ·
      4 days ago

      Ich weiß, dass der Wortlaut des Gesetzes meine Auslegung nicht zulässt. Es ist halt lediglich der Wortlaut, der da einen Unterschied macht; in Aspekten des praktischen Lebens sind Tiere dann eben doch überwiegend Sachen (mit besonderen Rechten).