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Danke, dieser Artikel zeigt mal wie bescheuert die aktuelle Situation in Deutschland ist. Wenn ich durch ein Wohnviertel laufe und dort mehr Autos als Bäume stehen weiß ich, da ist was falsch. Da wird mir richtig unwohl bei dem Gedanken.
IMO wäre das in Städten generell zu überdenken. Klar nicht mit einem Schlag, aber mit höheren Parkgebühren sollte ein Anreiz für weniger Autos und mehr Tiefgaragen geschaffen werden.
Bei uns in der Stadt kostet 1 Jahr Bewohnerparken rund 70€ pro Jahr, und das in einer Gegend, in der Parkplätze für etwa 80€ pro Monat gehandelt werden.
Die Autobesitzer*innen erhalten also von der Stadt eine Förderung von 900€ pro Jahr für den Besitz eines PKW.
Edit: ich meinte natürlich nicht, Laternenparken ganz abzuschaffen. Aber es sollte zumindest nicht günstiger sein wie eine Jahreskarte für die Öffis.
Zumal, wenn man das mal mit den Bodenpreisen ins Verhältnis setzt. Ein Auto blockiert locker 10m². Wenn man mal ein typisches Altbauhaus mit 150m² bebauter Fläche und insgesamt 10 Parteien nimmt, dann kommen wir auf 15m² pro Partei.
Ja, das mit dem Platzverbrauch ist in Summe enorm. Und die Parkplätze sind ja keine Randerscheinung, sondern machen gefühlt 20% der Stadtfläche aus.
Da stimme ich dir absolut zu. Wie wäre es denn mit einem “Deutschland-Park-Ticket”? Preislich vielleicht so ansetzen, dass es das Deutschlandticket gegenfinanziert
Ich bin nicht sicher, ob das den Verkehr eindämmen oder fördern würde
Eine DE-“Flat” auf öffentliche Kosten? Soll sich der Bund hier auch Kommunen mit einem Pauschal Ertrag für Parkplätze unterstützen? Wieso sollten Kommunen bestehenden Plätze nicht direkt vermieten oder Zeit-Parkgebühren erheben?
Anderer Take:
Weil das Bewohnerparken so billig ist, kann für Privatstellplätze nicht viel mehr verlangt werden. Das subventionierte Angebot zieht die Preise runter.
Aber das bekommen die Autofahrer nicht geschenkt. Der Parkplatz ist für die Anwohner. Man muss eine Wohnung kaufen oder mieten, um Anrecht darauf zu haben. Also bezahlt man dieses Anrecht auch mit. Das Geld geht also an die Wohnungseigentümer, sofern sie vermieten oder verkaufen.
Was die bekommen, dürfte auch noch eine Ecke mehr sein. Die subventionierten Parkplätze drücken vielleicht den Marktpreis in der Gegend, aber um von den Stellplätzen dort zu profitieren, braucht man auch erst mal eine Wohnung (oder Büro, etc.) dort.
Übrigens müssen in fast allen Orten in Deutschland, für jede neu gebaute Wohnung Parkplätze mitgebaut werden. Autoverkehr wird also über Wohnungskosten quersubventioniert.
ETA: Wer eine Wohnung kauft, hat die Parkplätze in der Nähe schon mitgezahlt. Finanziell profitiert der Eigentümer nur von neuen Parkplätzen.
Übrigens müssen in fast allen Orten in Deutschland, für jede neu gebaute Wohnung Parkplätze mitgebaut werden. Autoverkehr wird also über Wohnungskosten quersubventioniert.
Was in München zum Wohnungsmangel beiträgt. Unternehmer wollte Wohnhaus bauen, hätte dazu aber dreigestöckige Tiefgarage bauen müssen, obwohl ums Eck mehrstöckiges Parkhaus ist. Also baut er ein Hotel, da braucht er ~~ null~~ sieben Stellplätze. Die Regel muss dringend weg.
Das mit den null Stellplätzen fürs Hotel kann ich mir nicht vorstellen. Es können prinzipiell weniger als für ein Wohnhaus sein, die man dann auch eher ablöst, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass München keine Nachweise für Parkplatzabwicklung bei Hotels verlangt.
Du hast recht, er braucht insgesamt 7. Vom Bauherrn (also mit etwas Skepsis) im Interview:
Wie und wann entscheidet sich, ob aus dem “Dönerhaus” Wohnraum oder Gewerbefläche wird? Mir persönlich wäre Wohnraum lieber. Sehen Sie die Wände an (zeigt auf die Bilder in seinem Büro). Das sind alles Projekte der “biermeier bauwerte gmbh”. Zu 98 Prozent Wohnraum. Doch hier gibt es einen Haken.
Nämlich? Der Parkplatzzwang. Wir müssten für jede Wohnung, die in dem neuen Haus entsteht, je einen Parkplatz nachweisen. Insgesamt wären das 12 bis 15. Und das ginge nur, wenn wir eine Parkgarage in die Tiefe bauen. Auf so enger Grundfläche eine Parkgarage zu bauen, ist aber nicht einfach. Es müsste eine vollautomatische Aufzuganlage für Pkw sein
Zweiter Artikel (liest sich wie Werbung, uch, lokalpresse)
Nun entsteht hier ein modernes Aparthotel mit 30 vollausgestatteten Wohnungen samt Nasszelle, Küchennische und Empfang. So müssen auf dem recht kleinen Grundstück “nur” sieben Parkplätze mit Auto-Aufzug in zwei Tiefgeschossen nachgewiesen werden.
Kann man ganz zugänglich in der Stellplatzsatzung nachlesen: https://stadt.muenchen.de/rathaus/stadtrecht/vorschrift/926.pdf
Pro Wohnung ein Stellplatz, beim Hotel ein Stellplatz je 2 Zimmer plus ggf. was für das Restaurant. Auf den ersten Blick können nur für nicht Wohnnutzung Stellplätze abgelöst werden, heißt die 7 können auch geringer als der Bedarf sein.
Es gibt aber auch die Möglichkeit Stellplätze zu reduzieren, wenn man ein Missverhältnis zum tatsächlichen Bedarf feststellt, z.B. durch ÖPNV-Anbindung, Anbieten von Car-Sharing oder Fahrraderschließung, da bräuchte man dann aber ein Verkehrsgutachten, was man sich so einfach sparen kann.
Achtung, hier werden wunderbare Nebelkerzen geworfen:
Die notwendigen Stellplätze sind grundsätzlich auf dem Baugrundstück oder nach Maßgaben des Art. 47 Abs. 3 Nr. 2 BayBO auf einem Grundstück in Nähe des Baugrundstücks herzustellen.
Sprich: Wenn da wirklich ein Parkhaus direkt in der Nähe ist, dann ist es dem Bauherren problemlos möglich, dass er dem Parkhausbetreiber ein paar Stellplätze abkauft und keine Tiefgarage bauen muss.
Gute Idee, aber ich würde anzweifeln, dass das so ohne weiteres möglich ist. Parkhäuser dienen ja auch entweder dem Zweck notwendige Parkplätze nach Satzung herzustellen oder sind anderweitig profitorientiert angelegt, sodass sich da ein Teilverkauf von ein paar Plätzen nicht rechnen wird. Außerdem müsste man wahrscheinlich irgendwie sicherstellen, dass die Plätze für die geplante Nutzungsdauer des Hauses zur Verfügung stehen, was schwierig bis unmöglich sein dürfte.
So ganz stimmt diese Rechnung aber nicht, auch wenn ich sie nicht als grundfalsch bezeichnen würde.
Anwohnerparken berechtigt nur dazu, das Auto irgendwo abzustellen, wo es erlaubt ist. Hiermit kommt aber keine Garantie, dass das überhaupt möglich ist. War mal bei einem Kumpel in Düsseldorf und das war dort immer eine ziemliche Tour (verständlicherweise). Ein eigener Parkplatz hingegen ist ja privat und daher immer für einen selbst verfügbar, wenn dort nicht jemand gesetzeswidrig drauf parkt, den man dann aber abschleppen lassen kann.
Es lässt sich darüber streiten, ob Anwohnerparken korrekt bepreist ist. Die Kommunen könnten natürlich alles in kostenpflichtige Parkplätze umwandeln, aber ich denke auch, dass den Anwohnern mehr Rechte zustehen sollten als Gästen. Aber das 1:1 gegen Parkplatzkosten zu rechnen ist meiner Meinung nach nicht korrekt.
ich denke auch, dass den Anwohnern mehr Rechte zustehen sollten als Gästen.
Warum? Weder die einen noch die anderen zahlen für die Nutzung des öffentlichen Raums. ich habe ja auch keine Sondernutzungsrechte für den Fahrradweg oder die Parkbank nur weil sie neben meinem Haus ist.
Warum? Weder die einen noch die anderen zahlen für die Nutzung des öffentlichen Raums.
Die einen zahlen aber Steuern, die das finanzieren, entweder direkt wenn sie Eigentum besitzen und Grundsteuer entrichten oder aber mit ihrer Miete die Grundsteuer des Vermieters tragen.
Aber abgesehen von Touristen machen das doch alle? Klar, wenn ich in Hamburg wohne und nach Berlin fahre, zahle ich halt meine Steuern in Hamburg, aber ich zahle Steuern und das gleicht sich dann im großen und ganzen aus.
Diese Steuern sind aber nicht überall gleich, sondern bemessen sich an Grundstückspreisen und den Hebesätzen der Gemeinden,
Ich als Anwohner würd mich schon ärgern, wenn ich eine Viertelstunde von meinem Haus weg parken müsste und meine Familieneinkäufe schleppen muss, weil vor meiner Tür Honks von irgendwo anders her alles zuparken nur weil in meiner Straße so eine tolle Pizzeria ist. Ich selber hab kein Auto, aber ich find da schon dass der Platz an Wohnungen auch primär denen zustehen sollte, die dort auch wohnen. Mir bringt es dann wenig, dass die dort irgendwo auch ihre paar Euro zahlen, wenn ich dafür mein Auto in der Pampa abstellen muss.
Die Steuern sind schon überall gleich - klar, die Grundsteuer ist regional unterschiedlich, aber im Vergleich zu allen anderen Besteuerungen fallen die Unterschiede absolut nicht ins Gewicht. Und auch bei deinem Beispiel: Ich weiß, was du sagen willst, aber umgekehrt würde der Pizzeria-Betreiber sich dann auch groß beschweren, wenn die Gäste von Außerhalb nicht mehr bei ihm parken könnten und wegblieben. Und rein volkswirtschaftlich ist es halt auch eher förderlich, wenn es dort eine florierende Pizzeria gibt, die Gewerbesteuern zahlt, die Gegend attraktiv und lebenswert macht und Arbeitsplätze bringt als wenn … Liselotte Müller da ihren SUV schön in Wohnungsnähe parkt, damit sie halt nicht 200 Meter laufen muss oder sich einen privaten Parkplatz mieten muss.
Man stelle sich vor, so Andreas Knie, Anwohner:innen würden durch das Aufstellen von Sofas, Stühlen oder Tischen auf Parkplätzen die „kontrollierte Grenzüberschreitung“ wagen und die zu erwartende Ordnungswidrigkeit durch alle Instanzen anfechten.
Geniale Idee
Das erinnert an das Cabriobeet. Ein Cabrio mit Erde angefüllt, steht in Wien. Angemeldet und mit Parkberechtigung
Man muss gar nicht so weit gehen. Einfach mal ein paar Fahrräder auf einen Parkplatz stellen. Oder gleich auf die Straße, wie es die Autos ja auch machen.
Wenn man bedenkt, dass der Gang durch alle Instanzen laut Artikel damals 9 Jahre gebraucht hat, hoffe ich wir finden diesmal eine schnellere Lösung
Eins verstehe ich nicht ganz. Im Artikel wird der Urteilsspruch so zitiert:
„Damit erweist sich das Abstellen von Kraftfahrzeugen über Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen an öffentlichen Straßen als grundsätzlich den Verkehrsbedürfnissen entsprechend und damit als grundsätzlich verkehrsüblich und gemeinverträglich.“
Kaum ein richterlicher Urteilsspruch sollte für die Städte in den kommenden Jahrzehnten folgenreicher sein als das „Bremer Laternenparker-Urteil“. Mit der Billigung des dauerhaften Abstellens von Fahrzeugen am Straßenrand, […]
Ich bin ja kein Jurist, aber für mich klingt das ziemlich eindeutig so, dass eben nur an Sonn- und Feiertagen sowie über Nacht das Abstellen von Autos geduldet wird, nicht jedoch tagsüber an Wochentagen, wie es heutzutage auch absolut üblich ist. Eine “Billigung des dauerhaften Abstellens” erschließt sich mir aus dem Urteil nicht.
Vollkommen abgesehen davon, dass es in Deutschland kein Stare decisis wie in UK oder USA gibt und jedes Gericht anders urteilen kann und darf. Müsste nur jemand klagen
War mir gar nicht so bewusst, dass das die allgemeine Befugnis zum Parken im öffentlichen Raum nur durch ein Gerichtsurteil zustande kam. Wäre an der Zeit das mal anzufechten.