Als Ergänzung - In der Badischen-Zeitung wird in einem Bericht (leider hinter Paywall) folgendes geschildert:
E. ging nach einem Streit mit B. ohne Smartphone, das bei jeder Bewegung digitale Beweisspuren hinterlässt, aber mit geladener Pistole zu B.s Wohnung. Oberstaatsanwalt Lorenz und Verteidiger Efimow bezeichneten es als “fatale Fehleinschätzung”, dass E. dem Opfer folgte und bei diesem in der Wohnung ein Handy in der Hand für eine Waffe gehalten habe. E. schoss B. in den Kopf, woraufhin der sofort zusammenbrach, gleichwohl schoss E. noch ein zweites Mal. Meng fragte: Wenn E., wie er sagte, gar nicht habe töten wollen, sondern in Notwehr handelte, warum rief er nach den Schüssen nicht den Notarzt oder versuchte, B. zu reanimieren? “Stattdessen feierte er Weihnachten, als ob nichts gewesen wäre.”
Meng stellte eine weitere These in den Raum: War Patrick E. wirklich allein, als er Mahdi B. erschoss? Waren es zwei Täter? Zeugen sagten aus, dass mit E. auch sein erwachsener Sohn das Naturfreundehaus verlassen habe mit den Worten “Wir müssen was regeln”, und er sei auch erst mit dem Vater wieder aufgetaucht.
Als Ergänzung - In der Badischen-Zeitung wird in einem Bericht (leider hinter Paywall) folgendes geschildert:
Meng ist die Vertreterin der Nebenklägerin.