Der Mensch hat unter den Weiten des Himmelszeltes nicht mindere Rechte als das Reh im Wald, der Hase auf dem Feld oder die Robbe im Spülsaum der Ostsee.
Wenn mir der Fuchs in den Vorgarten kackt hab ich halt gelitten, wenn das mein Nachbar tut, hab ich da durchaus eine Handhabe. Die Weiten des Himmelszeltes hören ja nich plötzlich auf Privatgrund auf, darum ist das eine ziemlich gefährliche Pauschalaussage des Gerichts.
Wenn ich permanent jedes Wort auf die Godwaage legte, worauf mir mein Nachbar mir in den Garten schiss, würde ich mir schwer Gedanken machen, woran das wohl liegen möge…
So ein pötisches Gericht:
Wenn mir der Fuchs in den Vorgarten kackt hab ich halt gelitten, wenn das mein Nachbar tut, hab ich da durchaus eine Handhabe. Die Weiten des Himmelszeltes hören ja nich plötzlich auf Privatgrund auf, darum ist das eine ziemlich gefährliche Pauschalaussage des Gerichts.
Ein Jägerzaun und akkurat mit der Nagelschere geschnittener Rasen dürfte ausreichen, um Besitzansprüche zu beweisen.
Das ist der letzte Satz aus einer mehrseitigen Urteilsbegründung. Das würde ich nicht auf die Goldwage legen.
Wenn ich permanent jedes Wort auf die Godwaage legte, worauf mir mein Nachbar mir in den Garten schiss, würde ich mir schwer Gedanken machen, woran das wohl liegen möge…