So ein pötisches Gericht:
Der Mensch hat unter den Weiten des Himmelszeltes nicht mindere Rechte als das Reh im Wald, der Hase auf dem Feld oder die Robbe im Spülsaum der Ostsee.
Wenn mir der Fuchs in den Vorgarten kackt hab ich halt gelitten, wenn das mein Nachbar tut, hab ich da durchaus eine Handhabe. Die Weiten des Himmelszeltes hören ja nich plötzlich auf Privatgrund auf, darum ist das eine ziemlich gefährliche Pauschalaussage des Gerichts.
Das ist der letzte Satz aus einer mehrseitigen Urteilsbegründung. Das würde ich nicht auf die Goldwage legen.
Wenn ich permanent jedes Wort auf die Godwaage legte, worauf mir mein Nachbar mir in den Garten schiss, würde ich mir schwer Gedanken machen, woran das wohl liegen möge…
Ein Jägerzaun und akkurat mit der Nagelschere geschnittener Rasen dürfte ausreichen, um Besitzansprüche zu beweisen.
Meine Mission, einmal in jeden Ozean der Welt zu pinkeln, kann weiter gehen. Den zugehörigen Atlantik hab ich aber sowieso schon abgehakt.
Gilt das auch für die Nordsee? Frage für einen Freund.
Viel wichtiger: Wann genau beginnt und endet eigentlich am Spülsaum die Nacht? Gilt da die bürgerliche oder die nautische Dämmerung?
Ich würde jetzt auf die Nautische Dämmerung tippen.
Aber wahrscheinlich nur, wenn Du gerade im Wasser stehst. Und unter den Weiten des Himmelszelts, wie es das Gericht so poetisch genannt hat, könnte evtl. auch die astronomische Dämmerung gelten.
Wichtig und richtig!
Und wer hats gewusst? Mal wieder keiner!