Die Regierung will juristische Risiken bei der Suche nach Sicherheitslücken reduzieren. Der eigentliche Hackerparagraf wird nicht geändert.

Srafbarkeit entscheidend. Beim Hacken ist künftig die Absicht für die Strafbarkeit entscheidend. Wer in positiver Absicht Computersysteme hackt, um Sicherheitslücken zu finden, soll sich künftig nicht mehr strafbar machen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesjustizministerium am 4. November 2024 vorgestellt hat. Die Ampelkoalition von SPD, Grünen und FDP setzt damit ein Vorhaben des Koalitionsvertrags um.

  • Björn Tantau@swg-empire.de
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    6
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    17 days ago

    Kann mir gut vorstellen, dass das in Zukunft dann einfach als Schutzbehauptung ausgelegt und effektiv von Gerichten ignoriert wird.

    • Saleh
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      16 days ago

      Denke kommt auf den Kontext an. Wenn man die Sicherheitslücke an den Betreiber meldet, damit diese geschlossen wird, ist dann hoffentlich klar, dass dies nicht in “böser” Absicht erfolgte.