Dass Eltern ihre Kinder auf Demos mitnehmen, kommt regelmäßig vor. Doch was, wenn die Kinder andere beleidigen oder verbotene Parolen brüllen? In Berlin ist das bei propalästinensischen Protesten zu beobachten. Von K. Breinig.
Dieser Logik widersprach das Landgericht Mannheim Mitte Juni in zweiter und letzter Instanz. Aus Sicht der Kammer bleibe der Ausspruch “allgemein gehalten” und habe eine komplexe Geschichte. Es lasse sich aus ihm nicht entnehmen, auf welche Weise das historische Palästina befreit werden solle. Zudem “ist eine Zueigenmachung der Parole durch die Hamas zu verneinen”. Wörtlich sei sie kein Bestandteil der Hamas-Charta.
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