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    22 days ago

    Soviel gibt der Artikel an Informationen leider nicht her.

    Einen Grund für die Kündigung müssen Lehrkräfte dem Ministerium zufolge nicht angeben. Eine systematische Erhebung der Ursachen gebe es deswegen nicht. “Die Gründe können vielfältig sein”, schreibt das Ministerium in seiner Antwort auf die FDP-Anfrage. So käme neben einer beruflichen Umorientierung auch ein Umzug infrage, etwa wenn die Tätigkeit des Partners oder der Partnerin nicht in Baden-Württemberg liege.

    Es gibt keine systematische Erhebung, also wird spekuliert. Auch wenn das Ministerium hier eventuell nicht alle Karten auf den Tisch legt, ohne verlässliche Daten kann man schwer verlässliche Rückschlüsse ziehen.

    Und der zweite Teil der Überschrift ist auch nicht sinnvoll. “Trotz Beamtenstatus” trifft nicht auf alle zu, wenn im Text von verbeamteten und angestellten Lehrern die Rede ist und hier auch keine separaten Zahlen über die Anteile ausgewiesen werden. So kann es eben auch sein, dass Lehrer nicht unbedingt ihren Beruf aufgeben, wenn sie in BaWü kündigen. Sie könnten in andere Bundesländer wechseln. Eventuell auch, um verbeamtet zu werden. Aber ohne Daten hilft das nicht.

    Und “6 Wochen Sommerferien” greifen das Vorurteil auf, dass Lehrer die Ferien wie Urlaub begreifen (können). Wenn ich den Pädagogen im Freundes- und Bekanntenkreis glauben darf, ist das in der Realität aber nicht so. Da finden vorher eventuell Konferenzen statt, die Planung für die neuen Schüler und Schuljahre laufen, es wird Stoff für den Unterricht gesucht, gesichtet und vorbereitet und zumindest in den anderen Ferien liegen da Zuhause noch oft Klausuren und Tests zur Korrektur.