Die Stadt könnte auch kurz bei den entsprechenden Personen nachfragen ob sie einverstanden sind dass für diese Aktion ihre Adresse in Zukunft weitergegeben wird.
Auch dazu ist eine Datenverarbeitung nötig, die einen Rechtsgrund braucht.
Ich hätte vermutet dass eine Anfrage zur Datenverarbeitung möglich sein sollte, da die Daten noch nicht “genutzt”/“weiterverarbeitet” wurden. Aber es stimmt natürlich dass auch dieser Vorgang schon eine Datenverarbeitung ist und sowas nicht beliebig geschehen sollte. Danke für den Hinweis :)
Ich habe allerdings die Hoffnung dass man dafür eine Lösung finden könnte, wenn einem etwas an so einer Aktion liegt.
Hätte man es früher gewusst, hätte sicherlich eine datenschutzkonforme Lösung gefunden werden können, meint er.
Für dieses Jahr klappt das wahrscheinlich nicht. Der Bergische Geschichtsverein in Haan, der den Verein der Freunde des Martinsfestes Gruiten unterstützen möchte, hat allerdings schon die Idee, dass sich die Menschen anmelden können […]
Ich habe Zweifel, ob das so gut klappen wird. Gerade die Vereinsamten werden davon nicht erfahren und wenn, dann eher keinen Brief abschicken. Naja, man kann ja auch mit Altenheimen zusammenarbeiten. Das muss dann reichen.
Er meint, sie haben nicht rechtzeitig erfahren, dass sie dieses Jahr die Adressen nicht kriegen. Woher sollen die auch wissen, dass die Verwaltung das seit der DSGVO eigentlich nicht mehr darf? Verwaltungsrecht zählt nicht zur Allgemeinbildung.
Aber auch die DSGVO kennt doch keiner. Es ist jedes Mal so, wenn irgendwas DSGVO-kritisch ist, Leute ankommen und behaupten, es sei alles ganz leicht und man müsse nur blablabla. Ist natürlich Unsinn. Aber wenn es dann darum geht, dass die DSGVO reihenweise missachtet und nicht durchgesetzt wird, dann werden die Fackeln und Heugabeln ausgepackt. Das geht alles nicht zusammen.
Auch dazu ist eine Datenverarbeitung nötig, die einen Rechtsgrund braucht.
Ich hätte vermutet dass eine Anfrage zur Datenverarbeitung möglich sein sollte, da die Daten noch nicht “genutzt”/“weiterverarbeitet” wurden. Aber es stimmt natürlich dass auch dieser Vorgang schon eine Datenverarbeitung ist und sowas nicht beliebig geschehen sollte. Danke für den Hinweis :)
Ich habe allerdings die Hoffnung dass man dafür eine Lösung finden könnte, wenn einem etwas an so einer Aktion liegt.
Vom Ende des Berichts:
Ich habe Zweifel, ob das so gut klappen wird. Gerade die Vereinsamten werden davon nicht erfahren und wenn, dann eher keinen Brief abschicken. Naja, man kann ja auch mit Altenheimen zusammenarbeiten. Das muss dann reichen.
Zusammen mit
Lässt mich auch nicht sehr optimistisch sein :/
Er meint, sie haben nicht rechtzeitig erfahren, dass sie dieses Jahr die Adressen nicht kriegen. Woher sollen die auch wissen, dass die Verwaltung das seit der DSGVO eigentlich nicht mehr darf? Verwaltungsrecht zählt nicht zur Allgemeinbildung.
Aber auch die DSGVO kennt doch keiner. Es ist jedes Mal so, wenn irgendwas DSGVO-kritisch ist, Leute ankommen und behaupten, es sei alles ganz leicht und man müsse nur blablabla. Ist natürlich Unsinn. Aber wenn es dann darum geht, dass die DSGVO reihenweise missachtet und nicht durchgesetzt wird, dann werden die Fackeln und Heugabeln ausgepackt. Das geht alles nicht zusammen.