• hamburgheftig
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    27 days ago

    Das ist übrigens eine gigantische Frechheit: Über 1000€ Kosten als Schadensersatz ansetzen für ein an einem Zaun angeschlossenes Fahrrad ist sicherlich nicht verhältnismäßig.

    • NeoNachtwaechter@lemmy.world
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      27 days ago

      Es zählt der tatsächlich entstandene Schaden. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit greift da nicht (das gehört ganz woanders hin). Aber wer Schadenersatz fordert, muss den Schaden genau nachweisen können.

  • NeoNachtwaechter@lemmy.world
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    27 days ago

    Wenn er das Fahrrad jetzt rausrücken würde, und wenn dann herauskäme, was für ein Schaden zwischenzeitlich an dem Fahrrad entstanden ist…

    Nein, ich glaub irgendwie nicht daran, dass es wieder auftaucht.