• hamburgheftig
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    27 days ago

    Das ist übrigens eine gigantische Frechheit: Über 1000€ Kosten als Schadensersatz ansetzen für ein an einem Zaun angeschlossenes Fahrrad ist sicherlich nicht verhältnismäßig.

    • NeoNachtwaechter@lemmy.world
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      27 days ago

      Es zählt der tatsächlich entstandene Schaden. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit greift da nicht (das gehört ganz woanders hin). Aber wer Schadenersatz fordert, muss den Schaden genau nachweisen können.