• einkorn
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    28 days ago

    eine Eigentümergemeinschaft [hat] Anordnungen der Stadt gut zwei Jahre lang ignoriert.

    Die Menschen werden in dem Schreiben gebeten, bei Freunden oder Verwandten unterzukommen. Wem die Wohnungslosigkeit drohe, der könne sich an die Stadt für eine befristete Notunterkunft wenden.

    Gewinne privatisieren und Kosten verallgemeinern? Haftet in so einer Sitaution nicht der Vermieter?

    • ladicius@lemmy.world
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      28 days ago

      In Hamburg wurden in solchen Situationen schon Mehrfamilienhäuser von der Stadt beschlagnahmt, renoviert und dann wieder den Mietern zur Verfügung gestellt. Die Rechnung für den ganzen Aufwand und die Handwerkerleistungen wurde dann den Eigentümern gesendet.

      Können das Haus ja verkaufen, wenn sie die Rechnungen nicht bezahlen können.

      • Saleh
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        28 days ago

        Ich finde in solchen Fällen sollte auch jeder reale Eigentümer mit seinem Privatvermögen haften. Auch wenn juristische Personen zwischengeschalten sind.

        WEGs können sehr effektiv blockiert werden, wenn es Streit gibt und für viele Entscheidungen braucht es 2/3 Mehrheiten oder sogar Einstimmigkeit.

        Wenn ein Haus über Jahre oder Jahrzehnte runtergewirtschaftet wurde, können die Investitions- und Schadensersatzkosten den Wert der Wohnungen übersteigen.

      • hamburgheftig
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        28 days ago

        Können das Haus ja verkaufen, wenn sie die Rechnungen nicht bezahlen können.

        Es gibt ja durchaus Häuser, für die sich kein Käufer findet. Keine Ahnung vom Immobilienmarkt in Bad Mergentheim, aber ein runtergerocktes Mehrfamilienhaus mit riesigem Sanierungsstau, in dem im Zweifelsfall alle Leute schon die Miete gekürzt haben, in einer nicht so boomenden Region kauft auch keiner. Oder halt nur so Opfer von Finanz-Influencern