• Successful_Try543
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    28 days ago

    Für den Verlag eine herbe Enttäuschung, sagt die Syndikusrechtsanwältin der Funke Mediengruppe Sabrina Gärtner. “Das hat uns schon überrascht, weil wir dachten, dass die Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet wird. Jetzt müssen im konkreten Fall das Bild entfernen. Welche weiteren Folgen es hat, ist noch unklar.” Der Verlag will erstmal die Urteilsbegründung abwarten.

    Ich bin kein Jurist, gehe aber davon aus, dass das deutsche Urheberrecht letztlich eine EU-Richtlinie in nationales Recht gießt, was mir aufgrund des gemeinsamen Binnenmarktes logisch erscheint.

    Edit: Wikipedia: Urheberrecht – Europäische Union

    Das harmonisierte Urheberrecht in der Europäischen Union ist eng mit der Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit der EU verknüpft. Daraus leitet sich auch die Hauptrechtssetzungsbefugnis der Europäischen Union im Bereich des Urheberrechtes und der verwandten Schutzrechte ab, da solche Rechte den Binnenmarkt behindern könnten.

    • schnurrito@discuss.tchncs.de
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      28 days ago

      dein Link ist kaputt, es fehlt eine schließende Klammer

      stimmt grundsätzlich theoretisch, aber die Klausel, um deren Interpretation es da ging, ist nicht von einer EU-Richtlinie vorgeschrieben, EU-Recht erlaubt es den Mitgliedsstaaten, eine Panoramafreiheit zu haben, verlangt es aber nicht und daher auch keine bestimmte Ausgestaltung