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Selbsthilfewerkstätten und Reparatur-Cafés können demnächst Förderungen beantragen. Voraussichtlich im Dezember 2024 soll ein Online-Portal stehen, über das derartige Projekte online Anträge einreichen können, teilte das Bundesumweltministerium (BMUV) mit. Jede gemeinnützige Reparatur-Initiative kann dann einmalig eine Förderung bis zu 3000 Euro beantragen, eine wiederkehrende Förderung ist nicht vorgesehen.
Zunächst sollen sich alle Reparaturinitiativen bewerben können, die als eingetragene Vereine organisiert sind und deren Gemeinnützigkeit mit einem Freistellungsbescheid des Finanzamts festgestellt wurde. Das BMUV will in einem Folgeprogramm im Laufe des nächsten Jahres auch jene Reparatur-Initiativen fördern, die nicht als Vereine organisiert sind.
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