• Peter_Arbeitslos
    link
    fedilink
    arrow-up
    1
    ·
    edit-2
    2 months ago

    Aber vielleicht hat er sich ja betrunken vors Steuer gelegt, nachdem ein für ihn fahrender Mensch angehalten hat, um in ein anderes Auto umzusteigen und ihn auf dem Rückweg wieder abzuholen? Damit wäre er nicht betrunken gefahren und man müsste ihm das Gegenteil erstmal nachweisen.

    • Laser
      link
      fedilink
      arrow-up
      2
      ·
      edit-2
      2 months ago

      Vielleicht, auch wenn ich es für unwahrscheinlich halte.

      Was aber nichts an meiner vorherigen Aussage ändert

      • Peter_Arbeitslos
        link
        fedilink
        arrow-up
        2
        ·
        2 months ago

        Natürlich ist das niemals passiert, aber solange die Beamten das Gegenteil nicht beweisen können?

        Ja, die vorherige Aussage steht, mir gehts nur um den Straftatbestand.

        • Laser
          link
          fedilink
          arrow-up
          2
          ·
          edit-2
          2 months ago

          Die Polizei kann beschreiben, was sie gesehen hat und dann ihre Schlüsse ziehen. Es steht der Person dann frei, dagegen Einspruch zu erheben oder erheben zu lassen, z.B. durch einen Anwalt.