• Peter_Arbeitslos
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    2 days ago

    Natürlich ist das niemals passiert, aber solange die Beamten das Gegenteil nicht beweisen können?

    Ja, die vorherige Aussage steht, mir gehts nur um den Straftatbestand.

    • Laser
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      2 days ago

      Die Polizei kann beschreiben, was sie gesehen hat und dann ihre Schlüsse ziehen. Es steht der Person dann frei, dagegen Einspruch zu erheben oder erheben zu lassen, z.B. durch einen Anwalt.