• muelltonneOP
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    ·
    1 month ago

    Wir haben da ja auch eine enorme Ungleichheit in der Erkenntnislage: Der Radfahrer ist ja meistens noch im Krankenhaus in Behandlung, wenn die Meldung rausgeht und wurde daher nicht von der Polizei befragt. Ein Natenom hätte zum Unfallhergang sicherlich andere Dinge erzählt als sein Mörder. Ein Autofahrer wird natürlich was von “tiefstehende Sonne”, “unbeleuchtet” oder “übersehen” erzählen, wenn er beim Aufs-Handy-Starren jemanden umfährt. Die polizeilichen Ermittlungen zu Geschwindigkeit etc. kommen dann auch erst später, aber im Bericht steht dann “plötzlich tauchte der Radfahrer auf” und naja, die Gutachten dazu, ob der Greis trotz seiner 18 täglichen Medikamente und diagnostizierter Schlaf Apnoe hätte Auto fahren dürfen, kommt auch später.

    • Successful_Try543
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      4
      ·
      1 month ago

      Mord würde erfordern, dass der Typ den Radfahrer mit Absicht umgefahren hat, oder ein sonstiges Mordmerkmal nach §211 StGB erfüllt (gewesen) ist. Solange bleibt es “nur” Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge.