Jedes. Fickende. Mal.

  • muffinmaster1024
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    1 month ago

    das hätte nichts mehr mit ärztlicher verantwortung, sondern unterlassener hilfeleistung zu tun… und ist wohl das so ziemlich extremste denkbare beispiel.

    mein arzt verschreibt zB auch akupunktur - und mir hat das immer sehr geholfen (bei migräne)

    • Successful_Try543
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      1 month ago

      Globuli bei einer gravierenden Erkrankung darf nichtmal ein Heilpraktiker ‘verschreiben’. (Wobei sich die Frage aufdrängt, wie ein medizinischer Laie wie ein Heilpraktiker eine Solche erkennen können soll.) Soweit ich weiß dürfen Ärzte nur zu “alternativmedizinischen” Methoden greifen, wenn die richtige Medizin nicht besser hilft (s. Akupunktur bei Migräne), bzw. ein “das wird schon wieder”, ein TicTac oder eine Pastille Süßstoff auch reichen würde. Letzteres ist im Grunde genommen teure Verarschung des Patienten. Darüber hinausgehende Behandlung mir Globuli etc. ist eigentlich ein Kunstfehler, den dann der Patient bzw. die Allgemeinheit auch noch bezahlen darf.

      mein arzt verschreibt zB auch akupunktur - und mir hat das immer sehr geholfen (bei migräne)

      Bei Akupunktur gibt es, soweit ich weiß, auch Forschung zur Wirksamkeit, die aussagt, dass sie^* bei bestimmten (chronischen) Schmerzen (Migräne, Knie, Rücken, …) ähnlich gut wirkt wie Schmerzmittel. Dann bietet sie sogar den Vorteil, dass der Körper durch den Abbau der Wirkstoffe nicht belastet wird und sich auch nicht an die Schmerzmittel gewöhnt.

      * Die Behandlung durch das Anbringen von Nadeln ohne das Brimborium mit den Meridianen usw.

      • muffinmaster1024
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        1 month ago

        Ja, es gibt diese Studien zur Wirksamkeit. Aber keine einzige, die erklären kann, warum es wirkt. Es gibt übrigens auch hervorragende Studien, die zeigen, dass Placebos wirken - sogar dann, wenn der Patient weiß, dass es Placebos sind (zwar in weniger Fällen aber dennoch)

        Und unter den Gesichtspunkten ist es vergleichbar mit unterlassener Hilfeleistung Globuli an gestresste Hausfrauen oder alleingelassene Rentner zu verschreiben?