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Karlsruhe sieht beim BKA-Gesetz Änderungsbedarf. Einzelne gesetzliche Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Datenerhebung und -speicherung seien in Teilen verfassungswidrig, entschied das Gericht in Karlsruhe. Sie seien mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar. Unter anderem bemängelte das Gericht die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen von Verdächtigen.

Unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte hatten fünf Einzelpersonen gegen die Regelung geklagt, darunter Stephanie Dilba. Sie ist aktiv in der Fanszene des TSV 1860 München, unter anderem in Gewaltpräventionsprojekten. Durch ihren Kontakt zu gewaltbereiten Fans fürchtet sie selbst ins Visier der Sicherheitsbehörden zu geraten und möglicherweise Ziel polizeilicher Maßnahmen zu werden, sobald ihr Name in einer Datenbank auftaucht.

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  • macniel
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    5 hours ago

    Man kann echt froh sein, dass das Bundesverfassungsgericht so grundsolide ist und bleibt.

    • unexposedhazard@discuss.tchncs.de
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      12
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      3 hours ago

      Und wir müssen alles dafür tun, dass es so bleibt. Ämter sind oft schon von Nazis unterwandert mittlerweile. Die Gerichte sind der natürliche nächste Schritt.

    • Undertaker
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      2 hours ago

      Es gab auch dort durchaus schon Aussetzer, aber grundsätzlich ja.