Hatte ich hier noch nicht gesehen, aber hat am Wochenende Welle geschlagen. Die Inhalte sind so weit, so gewöhnlich mittlerweile. Interessanter ist, wer hier spricht.

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  • Quittenbrot
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    5 hours ago

    Nur muss für solche Abschiebungen vorher immer noch geprüft werden, wer das ist und woher er kommt. Und das Einreiseland muss auch mitspielen.

    In diesem Fall nicht. Da die Person an einer unserer Landesgrenzen automatisch aus einem sicheren Drittstaat einreisen würde, fällt sie direkt unter Art.16a Abs.2. Eine Einreise und eine Prüfung fände überhaupt nicht statt, folglich auch keine Abschiebung, sondern direkt eine Abweisung an der Grenze. So verstehe ich jedenfalls den Wortlaut, freue mich aber über andere Interpretationen.

    • geissi
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      3 hours ago

      Ja gut, diejenigen, die bei der Einreise erwischt werden, kann man abweisen.
      Seit wir nicht mehr jeden einzelnen Grenzübertritt kontrollieren, kann man aber nicht 100% vorher erwischen.
      Gerade bei Landstraßen oder über die grüne Grenze wird eher weniger kontrolliert.