Wenn der neue Thüringer Landtag am 26. September zum ersten Mal zusammentritt, ist es seine wichtigste Aufgabe, eine Landtagspräsidentin oder einen Landtagspräsidenten zu wählen. Doch ob das an diesem Tag geschieht, ist ungewiss. Denn die AfD legt die Geschäftsordnung des Landtags, in der das Verfahren geregelt ist, anders aus als die übrigen Fraktionen.
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Die AfD interpretiert dies so, dass ausschließlich die stärkste Partei - das ist im neu gewählten Landtag die AfD selbst - Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen darf. Die anderen Parteien sowie die Verwaltung des Landtags interpretieren den Abschnitt dahingehend, dass, wenn die Kandidatin oder der Kandidat der stärksten Fraktion keine Mehrheit findet, auch andere Fraktionen Vorschläge machen dürfen.
Um diesen Punkt klar zu regeln, haben CDU und BSW eine Änderung der Tagesordnung beantragt. Sie wollen, bevor die Wahl beginnt, die Geschäftsordnung des Landtags ändern. Bei alldem stellt sich zwangsläufig eine Frage: Warum wurde die Geschäftsordnung des Landtags nicht schon längst geändert?
Denn schon vor Monaten haben Experten und Juristen auf diesen Regelungsspielraum hingewiesen, etwa der Verfassungsblog in seinem “Thüringen-Projekt”. Und die Grünen im Landtag wollten bereits im Dezember 2023 diesen Punkt ändern.
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Doch weshalb erlangte derselbe Vorschlag, den die Grünen im Dezember 2023 und danach zur Diskussion stellten, keine Mehrheit? “Die CDU hat das abgelehnt”, sagt Henfling. “Das war extrem unklug, wie man ja jetzt sieht.” Einer der Hauptgründe dafür sei gewesen, “dass die CDU der Meinung war, sie werden schon stärkste Kraft.”
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“Das Thema war so offensichtlich und lag auf der Straße, man hätte es nur aufheben müssen”, sagt Henfling. “Die Gewinnerin davon ist am Ende die AfD.” Dass Ganze führe dazu, dass die AfD “wieder demokratische Institutionen vorführen kann”, so Henfling. “Das ist ärgerlich und unwürdig in Bezug auf unsere Rolle als Abgeordnete.”
- AsetruDeutsch2·2 months ago