Ja, aber die Strafen sind gering und man kann die Beschäftigten jahrelang in Rechtsstreiten zumüllen und ihren Ruf, ihre finanzielle Lage und psychische Gesundheit gezielt zerstören.
Gäbe es für die Behinderung von Betriebsräten grundsätzlich mehrjährige Haftstrafen und ein lebenslanges Betätigungsverbot als Geschäftsführer, sähe die Welt anders aus.
Aber wir haben z.B. auch beim Whistleblowergesetz gesehen, dass “wenn die Strafen zu hoch sind, dann können Unternehmen Whistleblower ja garnicht mehr fertig machen” als Argument des BDI Erfolg hatte.
Ja, aber die Strafen sind gering und man kann die Beschäftigten jahrelang in Rechtsstreiten zumüllen und ihren Ruf, ihre finanzielle Lage und psychische Gesundheit gezielt zerstören.
Gäbe es für die Behinderung von Betriebsräten grundsätzlich mehrjährige Haftstrafen und ein lebenslanges Betätigungsverbot als Geschäftsführer, sähe die Welt anders aus.
Aber wir haben z.B. auch beim Whistleblowergesetz gesehen, dass “wenn die Strafen zu hoch sind, dann können Unternehmen Whistleblower ja garnicht mehr fertig machen” als Argument des BDI Erfolg hatte.