Festivalveranstalter müssen Gästen nicht genutztes Guthaben von sogenannten "Cashless"-Armbändern kostenfrei zurückzahlen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Von Alena Lagmöller.
Ich finde es schade, dass das bisher nicht (überall?) der Fall ist. Die Konten werden doch irgendwo personalisiert gespeichert. Da alle Restguthaben z.B. ab Dienstag Mittag auszuzahlen ist technisch kein Problem.
Auch finde ich es schräg, dass das Urteil nicht rückwirkend greift, weil laut Gericht die Verbände dafür nicht klagen können… Gerade in solchen Fällen wo der Klageweg für viele Einzelne unnatraktiv ist, aber die Unternehmen ein großes finanzielles Interesse haben, sollten Verbandsklagen möglich sein.
Ich finde es schade, dass das bisher nicht (überall?) der Fall ist. Die Konten werden doch irgendwo personalisiert gespeichert. Da alle Restguthaben z.B. ab Dienstag Mittag auszuzahlen ist technisch kein Problem.
Auch finde ich es schräg, dass das Urteil nicht rückwirkend greift, weil laut Gericht die Verbände dafür nicht klagen können… Gerade in solchen Fällen wo der Klageweg für viele Einzelne unnatraktiv ist, aber die Unternehmen ein großes finanzielles Interesse haben, sollten Verbandsklagen möglich sein.