Nach den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen wächst einem Bericht zufolge in der CDU der Widerstand gegen mögliche Koalitionen mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Wie der “Tagesspiegel” (Mittwochsausgabe) berichtet, schloss sich eine Gruppe von 40 teils prominenten Parteimitgliedern einer Initiative an, die einen Unvereinbarkeitsbeschluss mit dem BSW fordert. Darunter sind demnach Außenpolitiker Roderich Kiesewetter, der designierte Chef des Arbeitnehmerflügels CDA, Dennis Radtke, und CDU-Bundesvorstandsmitglied Monica Wüllner.

Radtke sagte dem “Tagesspiegel”: “Die CDU steuert auf einen Abgrund zu, wenn wir uns vor den Karren von Sahra Wagenknecht spannen lassen.” AfD und BSW wollten “die CDU zerstören, weil wir das letzte Bollwerk der politischen Mitte sind”.

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Der Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU betrifft bislang AfD und Linkspartei. Der nächste CDU-Bundesparteitag, auf dem dieser auf das BSW ausgeweitet werden könnte, soll planmäßig erst im kommenden Juni stattfinden. Bis dahin fordern die rund 40 CDU-Vertreter laut “Tagesspiegel”, dass sich Präsidium und Bundesvorstand der Partei sich aktiv gegen Koalitionen mit dem BSW einsetzen.

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  • rumschlumpel
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    3 months ago

    Ich meine mich zu erinnern, dass die NPD nicht verboten wurde, weil zu viele V-Leute in der Partei waren.

    • TeutonenThrasherOP
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      3 months ago

      Das war beim ersten Verbotsversuch 2003 so. Das saßen so viele V-Leute in führenden Stellen, dass man nicht mehr sauber differenzieren konnte welche Positionen von der NPD und welche von den eingeschleusten Informanten stammten, lol.

      Zum einen stützte sich der Verbotsantrag teilweise auf verfassungsfeindliche Äußerungen von NPD-Mitgliedern, die gleichzeitig vom Verfassungsschutz als Informanten bezahlt wurden. Deren Äußerungen konnten also nicht hundertprozentig der NPD zugeschrieben werden.

      Zum anderen saßen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene so viele V-Leute in Führungspositionen, dass es möglich sein konnte, dass sie die Parteilinie mitbestimmten. Es konnte also nicht einwandfrei festgestellt werden, dass hier die unbeeinflusste Meinung der Partei ausgedrückt wird.

      Die Karlsruher Richter sprechen von der mangelnden “Staatsfreiheit” der Partei, d.h. die NPD ist möglicherweise von staatlicher Seite - also den vom Staat bezahlten V-Leuten - beeinflusst worden.

    • Cokes
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      3 months ago

      Falsch.

      Im Januar 2017 wies das Bundesverfassungsgericht den Verbotsantrag ab. Zwar sahen es die Richter als erwiesen an, dass die Partei eine verfassungsfeindliche Gesinnung habe, sie habe aber nicht das „Potenzial“, die Demokratie in Deutschland zu beseitigen.

      https://de.m.wikipedia.org/wiki/NPD-Verbotsverfahren_(2013–2017)

      Oder Primärquelle:

      https://web.archive.org/web/20170117092819/http://www.tagesschau.de/inland/npd-urteil-101.html