So könnten beispielsweise für den Cannabiskonsum in Verbotszonen vor Schulen, Kindergärten, öffentlichen Sportplätzen oder vor öffentlichen Kinderspielplätzen Bußgelder in Höhe von bis zu 500 Euro verhängt werden.
Beim Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen drohten bis zu 1000 Euro Bußgeld.
Zuvor hatte die “Mitteldeutsche Zeitung” berichtet. Demnach reichen die Strafen bis zu einem Betrag von 30.000 Euro, etwa, wenn jemand für Anbauvereinigungen wirbt oder Sponsoring betreibt.
1000 Euro Bußgeld für alle, die auf der Kirmes Alkohol trinken oder Tabak rauchen, da Minderjährige in unmittelbarer Nähe sind?
Gleiches Recht für alle.