Die Staatsanwaltschaft Hannover sieht es nicht als strafbar an, dass Besucher eines Schützenfestes in Kleinburgwedel „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ gesungen haben.
Die Staatsanwaltschaft Hannover sieht es nicht als strafbar an, dass Besucher eines Schützenfestes in Kleinburgwedel „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ gesungen haben.
Nazi Parolen singen, Hass verbreiten hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.
Das hast du nicht zu entscheiden.
Du auch nicht, und trotzdem beziehst du Stellung für eine Sichtweise.
Nein, ich kläre lediglich darüber auf was.das Verfassungsgericht bereits vor längerer Zeit festgestellt hat, und was eigentlich Konsens bei gerichten ist.
Stimmt, sondern unsere Verfassung und das StGB.
Ja und die Entscheidung diesbezüglich steht seit längerem, das ist ja mein Punkt.
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2010-03/auslanderhetze-urteil-augsburg
Ich sehe diese Aussagen auch als überaus verwerflich, aber Meinungsfreiheit heiß auch, diese Aussagen tolerieren zu müssen.