Die Staatsanwaltschaft Hannover sieht es nicht als strafbar an, dass Besucher eines Schützenfestes in Kleinburgwedel „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ gesungen haben.

  • rumschlumpel
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    3 months ago

    Du auch nicht, und trotzdem beziehst du Stellung für eine Sichtweise.

    • YourPrivatHater@ani.social
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      ·
      3 months ago

      Nein, ich kläre lediglich darüber auf was.das Verfassungsgericht bereits vor längerer Zeit festgestellt hat, und was eigentlich Konsens bei gerichten ist.