"Martin Bernklau aus Tübingen hat sich nie etwas zuschulden kommen lassen. Doch das, was er jetzt erlebt, versetzt ihn in Schock. Im Chat mit Copilot, der Künstlichen Intelligenz (KI) von Microsoft, wird er als verurteilter Kinderschänder, Ausbrecher aus der Psychiatrie oder Witwenbetrüger bezeichnet. (…)

Medienethikerin Heesen: Vorsicht! Ein KI-Chat halluziniert

KI-Chats seien darauf trainiert, immer etwas zu antworten, um ein Gespräch mit dem Nutzer zu führen. Es würden dann auch fiktive Inhalte erzeugt, die gar nichts mit der Wahrheit zu tun hätten.

Microsoft übernimmt keine Haftung für Aussagen des Chats

Beschwerden über Inhalte von Chats seien schwierig, so die Einschätzung der KI-Expertin gegenüber dem SWR. Jeder, der den Chat benutze, erkläre sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden. Und darin stehe, dass Microsoft für die Antworten keine Haftung übernehme."

  • UpperBroccoli@lemmy.blahaj.zone
    link
    fedilink
    arrow-up
    8
    arrow-down
    2
    ·
    3 months ago

    Absolut hanebüchen, die Anzeige abzulehnen: es ist doch ganz klar der Betreiber der KI für deren Handeln verantwortlich. Der hat die programmiert, trainiert und betreibt sie.

    • cows_are_underrated
      link
      fedilink
      arrow-up
      1
      ·
      3 months ago

      Auf der einen Seite ist es so, auf der anderen Seite verstehen selbst Forscher oft selber nicht wo die Ausgaben herkommen und es ist halt auch super schwer so Halluzinationen zu unterbinden.

      • UpperBroccoli@lemmy.blahaj.zone
        link
        fedilink
        arrow-up
        7
        arrow-down
        2
        ·
        3 months ago

        Dann muss man sich halt überlegen, ob man das wirklich so auf den Markt werfen will. Verantwortlich ist man trotzdem dafür.

    • General_Effort@lemmy.world
      link
      fedilink
      arrow-up
      1
      ·
      3 months ago

      Der Artikel ist eben nicht gut.

      Eine Straftat setzt Vorsatz voraus. Man kann kein Verbrechen aus Versehen begehen. Fahrlässigkeit ist nur strafbar, wenn es explizit im Gesetz steht und meint dann auch eher eine ziemlich vorsätzliche Fahrlässigkeit.

      Verleumdung ist kein Fahrlässigkeitsdelikt. Außerdem wäre die Frage dann, wer eigentlich die Schuld trägt: der Hersteller oder der Benutzer. Ich habe auch Zweifel, ob der Tatbestand überhaupt erfüllt ist. Normalerweise macht eine Person eine verleumderische Behauptung, mindestens einer anderen Person gegenüber. Hier hat man nur eine einzelne Person und einen Computer.