dann ist ja theoretisch alles gut, wäre da nicht noch der endnutzer, der sowas scheinbar frei ändern darf. wied das nicht beim TÜV jedes mal geprüft? (man kann sowas aber auch wie mit motorrädern regeln, ein dämpfer für den tüv, und einen für alles andere)
Je nach Modell lassen sich die Scheinwerfer recht einfach justieren (üblicherweise ist da ne Stellschraube dran, wie gut zugänglich die ist, hängt davon ab, wieviele Werkstattstunden der Hersteller mit einfachen Wartungsarbeiten generieren will)
UN/ECE Regulation No 113:
Ergänzend §50 StVZO:
und
tl,dr: das ist alles geregelt, die Blendwirkung wird aber über die Beleuchtung 25m vor dem Fahrzeug definiert.
dann ist ja theoretisch alles gut, wäre da nicht noch der endnutzer, der sowas scheinbar frei ändern darf. wied das nicht beim TÜV jedes mal geprüft? (man kann sowas aber auch wie mit motorrädern regeln, ein dämpfer für den tüv, und einen für alles andere)
Je nach Modell lassen sich die Scheinwerfer recht einfach justieren (üblicherweise ist da ne Stellschraube dran, wie gut zugänglich die ist, hängt davon ab, wieviele Werkstattstunden der Hersteller mit einfachen Wartungsarbeiten generieren will)
Tatsächlich bin ich unter anderem deshalb vorgestern durch die HU gerasselt.