• golli@lemm.ee
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    29
    ·
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    4 months ago

    Ich gehe mal davon aus, dass die Deadline erst jetzt veröffentlicht wurde? Das ist schon arg knapp bemessen, vor allem im Sommerurlaub werden das doch viele übersehen. Da liegt man 2 Wochen am Strand und ließt mit dem e-reader, Handy ist abgeschaltet und wenn man zurück kommt, dann ist die ganze Bibliothek weg.

    Aber ich kann in gewissser Weise verstehen, dass es von Seite des Insolvenzverwalters wenig Anreiz gibt das in die Länge zu ziehen: Es verursacht Kosten ohne neue Einnahmen, deshalb müsste hier wohl der Gesetzgeber neue Richtlinien schaffen.

    Die E-Books sind im EPUB-Format auch mit anderen Readern und PC-Programmen kompatibel.

    Das klingt wenigstens gut. Gibt es da noch irgendwelchen Kopierschutz oder hat man zumindest die komplette Kontrolle in dieser Hinsicht?

    • aoer
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      7
      ·
      4 months ago

      Kopierschutz ist so teils teils. Vor allem englische eBooks haben fast immer einen Kopierschutz, deutsche meistens nicht. Der sollte aber auch kein Problem sein weil von Adobe zur Verfügung gestellt.