Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins im Eilverfahren teiwleise aufgehoben. Das teilte das Gericht in Leipzig mit. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen.

  • macniel
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    3 months ago

    Einer der Gründe für die vorläufige Verbotsaufhebung ist ja, dass es auch “in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge” und deshalb die Meinungs- und Pressefreiheit geschützt werden muss. Auf das Verhältnis und nicht die absolute Zahl der verfassungsfeindlichen Beiträge zu schaun erscheint mir durchaus problematisch. Soll das Compact magazin jetzt einfach mehr Kochrezepte veröffentlichen und dann passt alles? Und bei welchem Verhältnis zwischen verfassungsfeindlich und harmlos wird eine Grenze überschritten? Neun belanglose Artikel pro hetzerischen Beitrag?

    Bei der Verhältnisfrage stellt sich mir die Frage wie es mit anderen Medien/Plattformen aussieht, ich schiele da auf Xitter. Da wird ja auch recht viel rechter populistischer Mist unmoderiert zwischen recht harmlosen Gezwiterscher verbreitet.