• 5ibelius9insterberg
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    3 months ago

    Wer sein Vermögen verschenkt, verliert damit den Zugriff darauf. Nicht umsonst sprechen Experten von einem riskanten Rechtsgeschäft.

    Hört hört!

  • bungalowtill@lemmy.dbzer0.com
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    3 months ago

    Der Messner ist unzufrieden mit seiner Schenkung, schreibt mal einer was über Schenkungen.

    Naja, geschenkt. Aber wieso dann nicht über eine der wichtigsten und wahrlich nicht sonderlich obskuren Regelungen bei einer Schenkung sprechen. Die es einerseits dem Schenker erlaubt bis zum Lebensende weiterhin über das Eigentum zu verfügen und es andererseits dadurch ermöglicht die anfallenden Steuern noch zu senken. Der sogenannte Nießbrauch wird hier eigentlich von jedem Steuerberater oder Notar zumindest erwähnt. Es ist absolut unvorstellbar, dass Reinhold Messner zB darüber nicht informiert war.

  • Tiptopit
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    3 months ago

    Die Vermögensübertragung zu Lebzeiten, also “mit warmer Hand”, verlangt vom Schenkenden eine Prognose über seine künftigen Lebensverhältnisse und die erweist sich als schwierig. Sollten Schenkende und Lebenspartner später pflegebedürftig sein, können schnell mehrere tausend Euro pro Person monatlich an Kosten anfallen.

    “Es ist schlimm, wenn die Eltern die Kinder dann um Unterstützung anbetteln müssen”, sagt Erbrechtsanwalt Groll. Im Schenkungsvertrag kann aber vereinbart werden, dass die Beschenkten eine monatliche Rente zahlen. Ist das Vermögen trotzdem aufgebraucht, springt die Grundsicherung ein, als Sozialhilfe im Alter. Allerdings bezahlt der Staat nur dann, wenn es kein weiteres Vermögen gibt. Deshalb kann der Sozialhilfeträger die Ansprüche gegen Angehörige auf sich überleiten. Der Beschenkte ist nur dann sicher, wenn die Schenkung mehr als zehn Jahre zurückliegt.

    Man solle sich gerade bei kleineren Vermögen nicht zu sehr vom Gedanken der Steuerersparnis leiten lassen. Immerhin gibt es Freibeträge, die bei Kindern bei der Erbschaftsteuer pro Person bei 400.000 Euro liegen. Außerdem gibt es zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten, die im Testament festgeschrieben werden können.

    Irgendwie gehen die Aussagen genau am Kern vorbei. Gerade bei kleinen Vermögen sollte man doch schauen, dass das möglichst 10 Jahre vor pflegebedürftigkeit geregelt ist, der Freibetrag nützt einem ja auch nichts, wenn das Haus/Erbe weg ist, weil das Vermögen im Rahmen der Pflege aufgebraucht wird.

    • D_a_XOP
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      3 months ago

      Warum soll der Staat einspringen und dir die Pflege finanzieren, wenn du noch selbst genügend Vermögen hast?

      • einkorn
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        3 months ago

        Weil man i.d.R. ein Leben lang in die allgemeine Krankenversicherung einzahlt. Altersschwäche ist in dem Sinne eine Krankheit und sollte entsprechend von der Versicherung abgedeckt sein.

        • D_a_XOP
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          3 months ago

          Es gibt eine extra Pflegeversicherung. Die GKV hat damit nix am Hut.

          Und in die GKV zahlen bei weitem nicht alle ein.

      • Tiptopit
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        3 months ago

        Weil ich glaube, dass auch nicht reiche Menschen Immobilien vererben können sollen. Bei Pflegefällen ist das Schonvermögen 10.000 €. Die Hälfte kann für die Beerdigung draufgehen. Da braucht man sich über so Dinge wie Arm-Reich Schere nicht wundern und die Banken freuen sich.

        • D_a_XOP
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          3 months ago

          Nein, ist es tatsächlich nicht. Du bist für dein Leben verantwortlich und der Staat springt nur ein, wenn du sozusagen in Not gerätst.

          • ahornsirup
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            3 months ago

            Und Pflegebedürftigkeit ist deiner Meinung nach keine Notlage?

            • D_a_XOP
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              3 months ago

              Finanzielle Notlage

              • ahornsirup
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                3 months ago

                Sollte so weit wie möglich von vorn herein verhindert werden. Niemand wird freiwillig zum Pflegefall. Ist sowieso schon ein Schicksalsschlag, da muss echt nicht auch noch Armut drauf geschmissen werden.