Der Bergsteiger Reinhold Messner streitet sich mit seinen Kindern. Er bereut nach eigenen Worten, dass er ihnen schon einen Teil seines Vermögens verschenkt hat. Wer so seinen zukünftigen Erben Vermögen übertragen möchte, sollte sich absichern.
Die Vermögensübertragung zu Lebzeiten, also “mit warmer Hand”, verlangt vom Schenkenden eine Prognose über seine künftigen Lebensverhältnisse und die erweist sich als schwierig. Sollten Schenkende und Lebenspartner später pflegebedürftig sein, können schnell mehrere tausend Euro pro Person monatlich an Kosten anfallen.
“Es ist schlimm, wenn die Eltern die Kinder dann um Unterstützung anbetteln müssen”, sagt Erbrechtsanwalt Groll. Im Schenkungsvertrag kann aber vereinbart werden, dass die Beschenkten eine monatliche Rente zahlen. Ist das Vermögen trotzdem aufgebraucht, springt die Grundsicherung ein, als Sozialhilfe im Alter. Allerdings bezahlt der Staat nur dann, wenn es kein weiteres Vermögen gibt. Deshalb kann der Sozialhilfeträger die Ansprüche gegen Angehörige auf sich überleiten. Der Beschenkte ist nur dann sicher, wenn die Schenkung mehr als zehn Jahre zurückliegt.
Man solle sich gerade bei kleineren Vermögen nicht zu sehr vom Gedanken der Steuerersparnis leiten lassen. Immerhin gibt es Freibeträge, die bei Kindern bei der Erbschaftsteuer pro Person bei 400.000 Euro liegen. Außerdem gibt es zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten, die im Testament festgeschrieben werden können.
Irgendwie gehen die Aussagen genau am Kern vorbei. Gerade bei kleinen Vermögen sollte man doch schauen, dass das möglichst 10 Jahre vor pflegebedürftigkeit geregelt ist, der Freibetrag nützt einem ja auch nichts, wenn das Haus/Erbe weg ist, weil das Vermögen im Rahmen der Pflege aufgebraucht wird.
Weil man i.d.R. ein Leben lang in die allgemeine Krankenversicherung einzahlt. Altersschwäche ist in dem Sinne eine Krankheit und sollte entsprechend von der Versicherung abgedeckt sein.
Weil ich glaube, dass auch nicht reiche Menschen Immobilien vererben können sollen. Bei Pflegefällen ist das Schonvermögen 10.000 €. Die Hälfte kann für die Beerdigung draufgehen. Da braucht man sich über so Dinge wie Arm-Reich Schere nicht wundern und die Banken freuen sich.
Sollte so weit wie möglich von vorn herein verhindert werden. Niemand wird freiwillig zum Pflegefall. Ist sowieso schon ein Schicksalsschlag, da muss echt nicht auch noch Armut drauf geschmissen werden.
Irgendwie gehen die Aussagen genau am Kern vorbei. Gerade bei kleinen Vermögen sollte man doch schauen, dass das möglichst 10 Jahre vor pflegebedürftigkeit geregelt ist, der Freibetrag nützt einem ja auch nichts, wenn das Haus/Erbe weg ist, weil das Vermögen im Rahmen der Pflege aufgebraucht wird.
Warum soll der Staat einspringen und dir die Pflege finanzieren, wenn du noch selbst genügend Vermögen hast?
Weil man i.d.R. ein Leben lang in die allgemeine Krankenversicherung einzahlt. Altersschwäche ist in dem Sinne eine Krankheit und sollte entsprechend von der Versicherung abgedeckt sein.
Es gibt eine extra Pflegeversicherung. Die GKV hat damit nix am Hut.
Und in die GKV zahlen bei weitem nicht alle ein.
Weil ich glaube, dass auch nicht reiche Menschen Immobilien vererben können sollen. Bei Pflegefällen ist das Schonvermögen 10.000 €. Die Hälfte kann für die Beerdigung draufgehen. Da braucht man sich über so Dinge wie Arm-Reich Schere nicht wundern und die Banken freuen sich.
Weil es eigentlich seine Aufgabe ist.
Nein, ist es tatsächlich nicht. Du bist für dein Leben verantwortlich und der Staat springt nur ein, wenn du sozusagen in Not gerätst.
Und Pflegebedürftigkeit ist deiner Meinung nach keine Notlage?
Finanzielle Notlage
Sollte so weit wie möglich von vorn herein verhindert werden. Niemand wird freiwillig zum Pflegefall. Ist sowieso schon ein Schicksalsschlag, da muss echt nicht auch noch Armut drauf geschmissen werden.