• pulsey
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    5 months ago

    man hat eigentlich doch ein Recht auf Einsicht, oder nicht?

    • Ephera@lemmy.ml
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      5 months ago

      Hmm, scheint so. Ich dachte, damals hieß es das sei 10 Jahre lang gesperrt (was jetzt aber tatsächlich auch rum wäre), aber laut Internet kann man das wohl nach der Prüfungsphase schon einsehen.

      Jetzt muss ich nur noch herausfinden, wo ich den Passierschein dafür beantragen muss…

      • Cliff
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        5 months ago

        Ich glaube bei mir hätte man ein Einsichtrecht nach 5 Jahren gehabt und die Schule muss den Kram mindestens 10 Jahre aufbewahren. Damals hätte mich das zumindestens in einem Fach sehr interessiert, 5 Jahre später … naja.

        (Wäre auch schwierig gewesen sich da 5 Jahre später wieder einzudenken, glaube ich. Habs eh nicht so mit der Erinnerung)