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Die Regeln geht über das gesetzliche Rauchverbot hinaus, das ohnehin in öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt. Der Konsum von Cannabis ist auch in ausgewiesenen Raucherräumen und -bereichen verboten - auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten.

Das Verbot gilt für das Verbrennen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten - andere Arten des Konsums wie zum Beispiel essbare Produkte sind laut Nachrichtenagentur dpa nicht im Gesetz geregelt. Auf dem Landtagsgelände ist der Cannabis-Konsum ebenfalls untersagt.

  • ᕙ(⇀‸↼‶)ᕗ@lemm.ee
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    4 months ago

    was hat herr reul uns nicht vor den viele krassen und negativen auswirkungen gewarnt wenn kiffergangs die bürger terrorisieren.

    hat er natürlich wie immer gelogen. christunionisten sind einfach immer verbrecher.

    es geht doch ums geld. olympia hat nicht mehr bier verkauft. wenn leute jetzt noch ihre freizeit so gestalten können wie sie wollen, dann pisst sich bald niemand mehr vor 20uhr die lederhose ein, kotzt ins auto oder fängt ne schlägerei an. da hängen so viele gewerbe dran: schneider, ärzte, reinigung.

    denkt doch auch mal an die opfer, die ewig gestrigen die sich dann nicht mehr in selbstgerechtigkeit suhlen können. rettet das bayrische wertesystem von hochmut, arroganz und irrsinn. es wird zeit für schlossneuschwansteinzwopunktnull mit transrapid bis zum flughafen von friedrich merz.