Das Bonner Landgericht hat entschieden, dass das Portal des Gesundheitsministeriums gesund.bund.de gegen “das Gebot der Staatsferne der Presse” verstößt.
Das Bonner Landgericht hat entschieden, dass das Portal des Gesundheitsministeriums gesund.bund.de gegen “das Gebot der Staatsferne der Presse” verstößt.
Und mal wieder muss ein gutes staatliches Portal abgeschaltet werden, damit die werbefinanzierten Müllseiten weiter konkurrenzlos Kohle einfahren können.
Auch der Staat hat sich an Gesetze zu halten, meistens zumindest.
Sie können das Portal ja rechtskonform umbauen.
Erinnert ein wenig an die Geschichte mit der App des Deutschen Wetterdienstes.