Das Bonner Landgericht hat entschieden, dass das Portal des Gesundheitsministeriums gesund.bund.de gegen “das Gebot der Staatsferne der Presse” verstößt.
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Das Bonner Landgericht hat entschieden, dass das Portal des Gesundheitsministeriums gesund.bund.de gegen “das Gebot der Staatsferne der Presse” verstößt.