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Elektroauto-Fahrer sollen durch bidirektionales Laden steuerrechtlich nicht zu Versorgern werden und damit Steuern zahlen müssen. Um das klar zu regeln, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (PDF) beschlossen, der nun dem Bundestag vorliegt. Damit will die Bundesregierung dem Umstand begegnen, dass das Stromsteuerrecht neuen Entwicklungen insbesondere in der Elektromobilität nicht gerecht wird.
Ich verstehe es nicht. Jeder Speicher ist doch bidirektional. Wenn jemand auf dem Garagendach eine PV-Anlage betreibt, in der Garage einen Speicher hat und aus dem Speicher selbsterzeugtes Strom entnimmt ist er dann Energieversorger und muss dann Steuern zahlen? Wenn er dann aber unten auf das Speichergehäuse vier Räder montiert muss er dann keine Steuern zahlen? Oder reicht auch eine Montage von drei Rädern?