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    11 months ago

    Nö, juristisch nicht. Aber als Laie wabert mir das Konzept von einem Ermessensspielraum bei Richtern und ihrer Rechtssprechung im Kopf herum.

    Lass es lieber wieder rauswabern. 1935-1945 hatten Strafrichter die Möglichkeit nach “gesundem Volksempfinden” zu urteilen, aber nur im Strafrecht. Heute hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass das ein Verstoß gegen den Rechtsstaat ist und eigentlich schon damals kriminell.

    Der Richter hat einen Ermessensspielraum nur da, wo das Gesetz ihn vorsieht. Im Zivilprozess ist der Richter außerdem stark abhängig von dem, was die Parteien ihm vortragen.

    Kannst du begründen warum solche Fälle bevorzugt bei Gerichten in Köln und Hamburg geführt werden?

    Ich weiß nicht, dass das eine Tatsache ist. Wenn du einen Beleg dafür beibringst, dann sehe ich mir das mal an.

    Am Ende konnte der Richter das Gesetz wahrscheinlich auf diese Weise auslegen, was natürlich ein Fehler im Gesetz ist

    Das ist eine extrem unredliche Aussage. Es ist Fakt, dass das Gesetz korrekt ausgelegt wurde. Das Urteil ist durch alle Instanzen gegangen und wurde bestätigt.

    Für die implizite Behauptung, es gäbe eine andere Möglichkeit der Auslegung, hast weder du noch irgendwer sonst ein Argument vorgebracht.

    Kritik am Richter wegen einer Gesetzeskonformen Rechtssprechung ist auch immer Kritik am Gesetz selber.

    Das kann man so interpretieren. Tatsache ist aber, dass Kritik am Gesetz deutlich vermieden wird. ZB von dir, indem du so tust, als hätte der Richter das Gesetz auf akzeptable Art auslegen können.