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Ich frag mich: Was genau “Eilt” bei dieser Meldung?
Der ist freigesprochen worden, aber darf trotzdem nicht zurück auf seinen Posten? Haben wir derart Schiss vor der öffentlichen Meinung, dass wir damit nicht anders umgehen können, als den Posten gleich ganz abzuschaffen, um die Diskussion zu umgehen?
Ich hatte keine Ahnung, was so ein Inspekteur der Polizei so macht, und der Artikel erwähnt es auch nicht, also bemühte ich die Suchmaschine meines Vertrauens. Grandioserweise ist da auch gleich der Artikel zur Ernennung des guten Herrn zu finden, von vor nicht mal drei Jahren - hier heißt es noch “Es ist mir sehr wichtig, dass es in diesem bedeutenden Amt keine Sekunde ein Vakuum geben wird”. Und der Klarname steht da natürlich auch noch, blöderweise.
“Dem Vernehmen nach hat Andreas R. insofern schlechte Karten für eine Rückkehr auf seine alte Stelle, weil seine Probezeit noch lief, als er wegen der Vorwürfe freigestellt wurde.”
Wie er zu dem Posten überhaupt gekoomen ist, war auch nicht so ganz koscher:
"Neue Details in der “Polizei-Affäre”: BW-Innenminister Strobl (CDU) soll offenbar dem suspendierten Polizei-Inspekteur gezielt geholfen haben, Karriere zu machen. Darauf deutet eine Zeugenaussage hin.
Der suspendierte Inspekteur der baden-württembergischen Polizei ist offenbar auf ausdrücklichen Wunsch von Innenminister Thomas Strobl (CDU) auf den Posten befördert worden. Darauf deutet die Aussage des ehemaligen Leiters des Personalmanagements der Landespolizei im Untersuchungsausschuss des Landtags hin. "
Und zu allem Überfluss ist es dann auch noch ein Posten den es in anderen Bundesländern garnicht gibt und bei dem fraglich ist ob man ihn braucht.
Also kurz: Du wirst extremst protegiert, benimmst dich mindestens fraglich (saufen mit Untergebenen) ob jetzt mit oder ohne strafrechtlich relevantem Verhalten und das in der Probezeit und hast einen Posten den es nicht braucht. Ich würde sagen selber schuld.
“So soll es eine Dienstvereinbarung für die Polizei geben, mit der alle Beamtinnen und Beamten vor allen Formen sexueller Belästigung geschützt werden sollen.”
Die nächste Ehrenerklärung? Ich dachte, bei sexueller Belästigung hat das StGB schon ein bisschen was parat. Aber ich als Laie…
Sowas ist schon wichtig, um auch Handlungsspielräume zu haben, wenn es nicht zu einer Verurteilung reicht, aber Fehlverhalten nachweisbar ist.